Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGBs
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in und Katja Grether - Beratung & Service rund ums Tier (im Weiteren als Katja Grether bezeichnet)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in und Katja Grether gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift gültigen Fassung.
1 Betreuungsvereinbarung/Geschäftsbedingungen
1.1 Vor der ersten Betreuung muss der Betreuungsvertrag zwischen dem/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in und Katja Grether unterschrieben an Katja Grether werden.
1.2 Während der Betreuung bleibt der/die Tierbesitzer*in Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährundungshaftung). Für Schäden, die das Tier während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt Katja Grether nur soweit Haftung, als diese Schäden auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln Katja Grether oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
1.3 Bei der Betreuung für Hunde ist grundsätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung nachzuweisen. Als Nachweis ist eine Kopie der Versicherung beizulegen.
1.4 Eine Anmeldung/Buchung zur mobilen Tier- sowie Hausbetreuung muss schriftlich per E-mail/Post/Textnachricht geschehen.
1.5 Die Betreuungszeit muss schriftlich niedergeschrieben sein. Mündliche Absprachen sind nicht vertragskonform.
1.5 Einen Kennenlern-Termin inkl. kurzem Probegassi und eine Probewoche ist vor Inanspruchnahme des Gassiservices/Dogwalking ausdrücklich Pflicht.
1.6 Katja Grether kann in begründeten Fällen (Verhaltensauffälligkeit, Jagdverhalten, Aggressionsverhalten, Krankheit) die Aufnahme eines Hundes in den Service ablehnen. Evtl. bezahlter Abopreis wird in diesen Fällen taggenau anteilig zurück erstattet.
1.7 Im Falle einer Hundebetreuung/Gassiservice/Dogwalking, wird der Hund nur an einem Geschirr oder tierschutzgerechtem Halsband Gassi geführt. Es wird kein Halti, Würgehalsband oder Stachelhalsband akzeptiert.
1.8 Für die Zeit der mobilen Tierbetreuung/Hausbetreuung muss der/die Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in Futter, falls nötige Medikamente und Säuberungsutensilien Streu, Küchenrolle, Mülltüten, Kehrschaufel etc. stellen, und evtl. je nach Tier Spielzeug für Betreuung von längerer Dauer zur Verfügung stellen.
2 Haftung Tierbetreuung/Gassiservice
2.1 Sollte ein Hund widererwartend weglaufen, dann haftet Katja Grether nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten, es sei denn, Katja Grether hat grob fahrlässig gehandelt. Katja Grether verpflichtet sich, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei etc.).
2.2 Richtet ein Tier während der Betreuung bei Personen von Katja Grether oder bei Dritten irgendwelche Schäden an, so haftet hierfür der/die Hundehalter*in/Tierbesitzer*in (insbesondere bei Katzen Freigängern). Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
2.3 Bei Freigängerkatzen sind dem/der Tierbesitzer*in die damit verbundenen Risiken bewusst, mitunter eventuell auch das nicht Heimkommen des Tieres, wofür die Betreuung keine Haftung übernimmt.
2.4 Der/die Tierbesitzer*in verpflichtet sich, dass sein/e das Tier/e keine ansteckenden Krankheiten hat bzw. haben. Über Krankheiten und Läufigkeit muss Katja Grether wahrheitsgemäß informiert werden.
2.5 Für den Gassiservice/Dogwalking sollte der Hund grundimmunisuert sein und darf keine ansteckenden Krankheiten oder Parasiten haben. Eine Kopie des Impfausweises bitte ebenfalls der Anmeldung beilegen.
2.6 Der/die Tierbesitzer*in versichert Katja Grether alle Fragen über das/die Tier/e korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des/der Tier/e müssen mitgeteilt werden.
2.7 Sollten vom/von der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in Wünsche geäußert werden, die über die gewöhnliche Betreuung hinausgehen (Füttern, Gassi, Pflege, Blumen gießen etc.), so ist dies im Vertrag zu kennzeichnen und der Hinweis schriftlich festzuhalten, dass der/die Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in aufgeklärt worden ist und keine Haftungsansprüche gegen Katja Grether stellen kann.
2.8. Katja Grether versichert ihr ausgehändigte Haustürschlüssel nicht an Dritte weiterzugeben.
3 Notfall Tierbetreuung/Gassiservice
3.1 Sollte Katja Grether während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der/die Tierbesitzer*in bereits schon jetzt ein, dass das Tier im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der/die Tierbesitzer*in. Der/die Tierbesitzer*in wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann Katja Grether auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem/der Tierbesitzer*in handeln.
4 Pflichten des/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in
4.1 Der/die Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in hat bei Abgabe seines Tieres, außer den bereits genannten Angaben und übernommener Pflichten folgende weitere Informationen an Katja Grether mobile Haustierbetreuung zu geben:
- eine Telefonnummer, unter der er jederzeit erreichbar ist
5 Pflichten Katja Grether
5.1 Katja Grether verpflichtet sich, den zur Betreuung übergebenen Tieren während des Gassiservice/Dogwalking, Aufenthaltes in der Betreuungsstätte oder im eigenen Zuhause des/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in und Umgebung ausreichenden Freilauf und Möglichkeiten zum Rückzug zu verschaffen und sie fachgerecht, artgerecht sowie altersgerecht zu betreuen und zu versorgen.
5.2 Der/die Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in wird unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche Störungen oder verhaltensuntypische Auffälligkeiten bemerkt werden. Wenn nötig, sorgt Katja Grether für die Vorstellung eines Tieres beim Tierarzt, z.B. im Falle einer akuten Erkrankung oder Verletzung während der Betreuung.
5.3 Bei Aufnahme des Tieres wird Der/die Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er/sie sein/ihr zu betreuendes Tier auf eigene Gefahr in die Betreuung gibt.
Dies bezieht sich vor allem auf die Tatsache des Vorhandenseins anderer Tiere in der Betreuungsstätte und eventuell möglicher Auseinandersetzungen zwischen ihnen mit Verletzungsfolgen. Die Betreuungsstätte ist nicht verpflichtet jeden Hund in die Betreuung aufzunehmen.
6 gesonderte Bedingungen Hausbetreuung
6.1 Hausbetreuung beinhaltet folgende Dinge, sofern gewünscht :
Kontrollgang (Haus und Garten), Fensterläden öffnen und schließen, Haus lüften, Pflanzen im Haus gießen und Garten wässern, Briefkasten leeren, Mülltonne, gelbe Säcke für Müllabfuhr oder Grünabfuhr bereitstellen
6.2 Die genauen Aufgaben sind im Vorfeld bei einem Treffen zu definieren. Leistungen, die nicht aufgeführt sind und vom Kunden gewünscht sind, werden abhängig vom Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.
7 Haftung Hausbetreuung
7.1 Katja Grether haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit.
7.2 Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen, wie Brand, Einbruch, Rohrbruch, Sturmschäden oder Ähnlichem ist Katja Grether berechtigt, unverzüglich notwendige Schritte (Polizei, Handwerker-Notdienst, Feuerwehr etc.) selbstständig einzuleiten.
Der/die Auftraggeber*in wird von Katja Grether - mobile Haustierbetreuung sofort darüber unterrichtet und Katja Grether verpflichtet sich alle weiteren Schritte mit dem/der Auftraggeber*in abzusprechen.
7.3 Der/die Auftraggeber*in hat spätestens bei Abgabe seines/ihres Hausschlüssels an Katja Grether.
7.4 Alle anfallenden Kosten zzgl. des Notfall-Dienstleistungsstundensatzes von Katja Grether - mobile Haustierbetreuung.
8 Datenschutz
8.1 Dem/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in ist bekannt, dass bei Katja Grether zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten speichern und verarbeiten darf.
8.2 Die Daten dürfen nicht an dritte Personen weitergegeben werden, und sind auf Aufforderung unverzüglich zu löschen.
8.3 Dem/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in ist bekannt, dass bei Katja Grether Fotografien/Videos seines Tieres angefertigt werden können und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkung auch veröffentlicht oder zu Werbezwecken ausschließlich für die Arbeit für Katja Grether genutzt werden können. Besteht kein Einverständnis, ist dies Katja Grether schriftlich vor Auftragsbeginn mitzuteilen.
8.4 Der/die Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in erklärt sich damit einverstanden, dass die Weitergabe aller erforderlichen Daten hinsichtlich einer tierärztlichen Behandlung weitergeben darf.
9 Buchung/Preise/Betreuungsentgelt
9.1 Die aktuellen Preise sind der Homepage www.tierischfreihochdrei.de zu entnehmen.
9.2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist für alle Services, die nicht im monatlichen Aboservice laufen, (z.B. Urlaubsbetreung von Hunden, Katzen, Kleintieren), bis spätestens 14Tage nach Datum der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 15% des Betreuungsentgelds, jedoch mindestens 50€, auf das Bankkonto von Katja Grether eingehend zu überweisen.
Wird innerhalb dieses Zeitraums kein Geldeingang verzeichnet, ist die Buchung als nichtig anzusehen.
Die geleistete Anzahlung wird im Falle einer Stornierung als Bearbeitungsgebühr einbehalten und nicht zurück erstattet.
Der Restbetrag des voraussichtlichen Betreuungsentgelds ist vom/von dem/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in vorab bis spätestens einen Tag vor Betreuungsbeginn auf das Bankkonto von Katja Grether eingehend zu überweisen.
Bitte beachten sie hier dze Bearbeitungszeiten ihrer Bank!
9.2.2 Buchungen mit Betreuungsentgeld unter 50€ sind vollständig bis spätestens 14Tage nach Datum der Buchungsbestätigung auf das Bankkonto von Katja Grether eingehend zu überweisen.
Betreuungsentgeld unter 50€ wird im Falle einer Stornierung nicht zurück erstattet.
9.3.1 Wenn über eine Monatspauschale/Abo abgerechnet wird, läuft diese auch weiter wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Auch Urlaubs- und Feiertage werden nicht rückvergütet.
9.3.2 Monatspauschalen/Abos im Gassiservice sind jeweils zum 15. des Vormonats zu bezahlen.
9.3.3 Katja Grether verpflichtet sich bei Aboservices auch bei Urlaub des jeweiligen Hundes den Platz zu reservieren.
9.3.4 Die Monatspauschale /Abos sowie fortlaufende Leistungen haben eine 4wöchige beidseitige Probezeit und im Anschluss eine Kündigungsfrist von 4Wochen jeweils zum Monatsende.
9.4 Auch bei Urlaub von Katja Grether - mobile Haustierbetreuung wird die Monatspauschale dennoch in voller Höhe fällig, bei Urlaub von über 14 Tagen im Monat erfolgt eine anteilige taggenaue Rückerstattung/Verrechnung der Monatspauschale, Anfahrtskosten werden ab dem 1. Urlaubstag anteilig berechnet. Im Krankheitsfalle von Katja Grether - mobile Haustierbetreuung von über 14 Tagen im Monat erfolgt ebenfalls eine anteilige taggenaue Rückerstattung der Monatspauschale und tagenaue Erstattung der Anfahrtskosten.
9.5 Bei jeder geleisteten Zahlung, jedoch spätestens zum Ende der Betreuungszeit erhält der/die Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in den Link zu einer digitalen Rechnung über das tatsächliche Betreuungsentgelt. Geleistete Vorauszahlungen werden am Ende der Betreuungszeit entsprechend angerechnet / erstattet.
9.6 Am Ende der Betreuungszeit erhält der/die Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in eine digitale Rechnung über das komplette Betreuungsentgelt. Geleistete Vorauszahlungen werden entsprechend angerechnet. Ein eventuell vorhandener Restbetrag ist vom/von der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in sofort in bar oder per Überweisung zu bezahlen.
9.7 Mobilitätszuschlag bei außergewöhnlichen Kraftstoffpreisen:
Die Preise für mobile Leistungen berücksichtigen übliche Fahrtkosten innerhalb des jeweiligen Einsatzgebietes.
Sollten außergewöhnlich hohe Kraftstoffpreise auftreten, kann ein moderater Mobilitätszuschlag erhoben werden. Maßgeblich ist der durchschnittliche Dieselpreis in Deutschland im jeweiligen Vormonat laut veröffentlichter Kraftstoffstatistik des ADAC.
Der Mobilitätszuschlag beträgt:
Durchschnittlicher Dieselpreis
Zuschlag pro Termin
bis 2,00 € / Liter: kein Zuschlag
über 2,00 € / Liter: +1 €
über 2,25 € / Liter: +2 €
über 2,40 € / Liter; +3 €
Der Zuschlag gilt pro vereinbartem Betreuungstermin und wird automatisch wieder ausgesetzt, sobald die jeweilige Schwelle unterschritten wird.
Bei längerfristigen oder im Voraus gebuchten Betreuungen (wie Katzen- & Kleintierbetreungen) richtet sich ein möglicher Mobilitätszuschlag nach dem Dieselpreis im Vormonat des tatsächlichen Betreuungszeitraums, wir 10Tage vor Betreuungsbeginn festgesetzt und ist vor Betreuungsbeginn eingehend an Katja Grether zu überweisen.
Bei Betreuungsbeginn zwischen den 1. und 10. eines Monats richtet sich ein möglicher Mobilitätszuschlag nach dem Dieselpreis im Vorvormonat des tatsächlichen Betreuungszeitraums,
Der Mobilitätszuschlag wird den Kunden transparent mitgeteilt und ist Bestandteil der jeweils gültigen Preisliste
9.8 Die Preise sind grundsätzlich und besonders im Nachhinein nicht verhandelbar.
10 Stornierung/Absage
10.1 Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn der Leistung erfolgen.
10.2 Im Falle einer Stornierung oder kurzfristigen Absage fallen dem Tierbesitzer für den gebuchten Zeitraum Stornierungsgebühren an. Diese sind gegliedert:
Betreuungsentgelt* unter 50€ wird im Falle einer Stornierung nicht zurück erstattet.
Ab Tag 14 nach der Buchungsbestätigung wird 15% des Betreuungsentgelts*, jedoch mindestens 50€ einbehalten.
10 Tage vor Betreuungsbeginn = 25% des vereinbarten Betreuungsentgeltes
9-6 Tage vor Betreuungsbeginn = 35% des vereinbarten Betreuungsentgeltes*
5-2 Tage vor Betreuungsbeginn = 45% des vereinbarten Betreuungsentgeltes*
Bis 24 Std vor Betreuungsbeginn 55% des vereinbarten Betreuungsentgeltes*.
10.3 Ohne Stornierung oder Absage unter 24Std werden die gesamten Betreuungskosten* (lt. Preisliste der Homepage) in Rechnung gestellt bzw. einbehalten.
10.4 Die Stornierungsgebühren werden zum Ablauf des ursprünglichen Betreuungszeitraumes fällig.
* grundsätzlich immer inkl. Anfahrtskosten und Zuschlägen
11 Preisänderungen/Angebote
11.1 Preisänderungen vorbehalten. Jährliche Preisanpassung sind nach Wirtschaftslage möglich.
11.2 Angebote sind befristet in der Regel auf 30Tage ab Druckdatum sofern keine andere Angaben auf dem Angebot festgelegt wurden..
12 Gutscheine
12.1 Ausgestellte Gutscheine von Katja Grether - mobile Haustierbetreuung behalten ihre gesetzliche Gültigkeit von 3 Jahren nach §§195, 199 BGB. Gutscheine werden nur mit originaler Unterschrift akzeptiert.
13 Rechtsstand
Bei Rechtsstreitigkeiten gilt Deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Katja Grether - Beratung & Service rund ums Tier
14 Schlussklausel / salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln der Katja Grether - Beratung & Service rund ums Tier AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam.